Winterdienst mit Haftungs-übernahme


Planen Sie mit TRESS rechtzeitig den Winterdienst. Bei uns sind Ihre Bürgersteige und Fußwege in sicheren Händen. Unser Winterdienst ist schnell und zuverlässig. Wir streuen umweltschonend mit zugelassenem Streugut. Unsere Leistung richtet sich nach den Winterdienstpflichten in den Reinigungssatzungen.

 

Die Haftung für die satzungsgemäße Leistung übernehmen wir gleich mit.

 Ist das nicht ein

faires Angebot ?

 Sprechen Sie uns einfach an.

Tel. 0611 - 80 72 60



räumen und streuen


Private Eigentümer, Gewerbekunden, Vereine, Kommunen, Wohnungsgesellschaften und WEGs können auch im Winter mit uns rechnen.

 

Wir von TRESS kennen alle kommunalen Satzungen im Großraum Wiesbaden / Mainz, in denen der Winterdienst für öffentliche Gehwege geregelt ist. Wir räumen und streuen nach diesen Vorgaben.

 

Mit unseren Spezialfahrzeugen  übernehmen wir auch den Winterdienst für große Firmengelände, Parkflächen und andere Außenflächen. Auch wenn Sie spezielle Anforderungen im Winterdienst haben -  sprechen Sie uns bitte an.


haftungsübernahme


Laut kommunalen Satzungen haben Sie als Eigentümer eine Räum- und Streupflicht für die öffentlichen Gehwege. Manchmal sogar auch für die Bushaltestelle vor Ihrer Haustür.

 

Falls ein Passant dennoch ausrutscht, müssen Sie sich mit Schadensersatzforderungen befassen. Ähnliche Haftungsfragen stellen sich auch bei Glätteunfällen auf privaten Fußwegen, z.B. bei Wohnanlagen.

 

TRESS übernimmt mit dem Winterdienst auch die Haftung für unsere satzungsgemäße Leistung. Wenn jemand wegen nicht ordnungsgemäßen Winterdienstes zu Schaden kommt, kümmern wir uns.


kombi-aufträge


TRESS bietet den Winterdienst für öffentliche und private Wege nur in Kombination mit der Wegereinigung an. Dies hängt damit zusammen, dass wir den reinen Winterdienst nicht kostengünstig für Sie kalkulieren können.

 

Bedenken Sie: Das Vorhalten von Personal und Maschinen nur für die Winterzeit wäre sehr teuer. Das Wagnis eines warmen Winters bei keinen anderen Reinigungseinsätzen ist wegen der Personal- und Betriebskosten nicht kalkulierbar.

 

Nutzen Sie deshalb den Kostenvorteil  für die Bündelung der Wegereinigung mit dem Winterdienst.